Aufrechnung

Beim System der Aufrechnung werden gegenseitige Forderungen miteinander verrechnet. In Deutschland ist die Aufrechnung nur zulässig, wenn sie ausdrücklich erklärt wird; des Weiteren kann sie mit einigen rechtlich definierten Ausnahmen von jedem der beteiligten Geschäftspartner ausgeschlossen werden. Die Aufrechnung wird auch als Kompensation bezeichnet. In der wirtschaftlichen Praxis ergibt sich die theoretische Möglichkeit einer Aufrechnung, wenn ein Unternehmen sowohl Dienstleister oder Lieferant als auch Kunde eines anderen Unternehmens ist. Die Aufrechnung stößt jedoch auf die Schwierigkeit, dass in den meisten Fällen unterschiedliche Fälligkeitstermine vereinbart wurden, so dass sie faktisch wie beispielsweise im Falle einer Zurückbehaltung nur ausnahmsweise im gegenseitigen Einvernehmen erfolgt.

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