Aufsandungserklärung

Die Aufsandungserklärung ist ein Begriff des österreichischen Grundbuchrechtes und besagt, dass eine Person mittels einer ausdrücklichen Erklärung in die Beschränkung ihrer bislang im Grundbuch eingetragenen Rechte zustimmt. Die Abgabe der Aufsandungserklärung ist in Österreich Voraussetzung für die Abänderung der entsprechenden Einträge im Grundbuch; bei einem Verkauf der Immobilie gilt sie als Voraussetzung für die Eintragung des Eigentumsüberganges in das Grundbuch. Es ist möglich, die Aufsandungserklärung als Passus in den Kaufvertrag zu integrieren, sie muss jedoch ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Das der Aufsandungserklärung in Österreich weitgehend entsprechende Instrument in Deutschland ist die Auflassung.

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