Bei der Arbeitsvergütung bezeichnet die Aufschlagsberechnung die Ermittlung von Aufschlägen zum Grundlohn oder Grundgehalt für außerhalb der üblichen Arbeitszeit geleistete Arbeitsstunden sowie für zu bezahlende Mehrleistungen. Je nach Tarif- oder Arbeitsvertrag fallen weitere Aufschläge für die Urlaubstage an, häufiger ist inzwischen jedoch die Vereinbarung eines pauschalen Urlaubsgeldes. Im Handel und in der Gastronomie ist die Aufschlagsberechnung ein alternativer Begriff für die Aufschlagskalkulation. Hierbei ermittelt der Händler beziehungsweise Gastwirt aus den ihm entstehenden Kosten und dem gewünschten Gewinn einen prozentualen Betrag, welchen er auf seinen Einkaufspreis aufschlägt. Die konsequente Anwendung der Aufschlagsberechnung auf das gesamte Sortiment ist unüblich, da sie die Konkurrenzsituation nicht berücksichtigt.