Autosteuer

Autosteuer ist der umgangssprachliche Begriff für die auf Kraftwagen anfallende Kfz-Steuer. Sie wird anhand des Hubraumes und nach dem Schadstoffausstoß berechnet und auf das Halten eines Autos erhoben. Des Weiteren fällt bei der Vergabe roter Kennzeichen eine auf die genehmigte Nutzungsdauer bezogene anteilige Autosteuer an. Das Aufkommen aus der Autosteuer steht seit 2009 alleine dem Bund zu, bis Ende 2013 erfolgt ihr Einzug jedoch durch die Länder und geht dann auf die Zollverwaltung über. Für Wohnmobile gilt eine gegenüber der Hubraumbesteuerung günstigere besondere Steuerfestsetzung mit Bezug auf das Gewicht und die Schadstoffemission. Für das Halten von Oldtimern fällt eine pauschale Autosteuer an. Wechselkennzeichen ermöglichen die Zulassung von zwei gleichartigen Fahrzeugen, wobei nur eines versteuert werden muss.

^