Avalkredit

Der Avalkredit ist eine Bürgschaft, welche die Bank ausstellt. Bei einem Avalkredit handelt es sich nicht um ein Darlehen in klassischer Form, da die Bank nur bei Eintritt des Bürgschaftsfalles zur Zahlung verpflichtet ist. Entsprechend wird die für einen Avalkredit zu zahlende Vergütung als Avalprovision und nicht als Avalzins bezeichnet. Rechtlich handelt es sich bei einem Avalkredit um unterschiedliche Geschäftsbeziehungen zwischen drei Vertragspartnern. Aus Sicht der Bank stellt der Avalkredit eine Eventualverpflichtung dar, er wird zu einer realen Verpflichtung, wenn die verbürgte Leistung nicht erbracht werden kann. Kautionsversicherungen gelten als besondere Formen eines Avalkredites und werden zwischen Firmen beziehungsweise Verbrauchern und Versicherungsgesellschaften abgeschlossen.

^