Bedarfszuweisung

Die Bedarfszuweisung ist eine finanzielle Leistung, welche Gemeinden aus dem kommunalen Ausgleichsfonds erhalten, wenn ihre Steuereinnahmen und die Einnahmen aus dem allgemeinen kommunalen Finanzausgleich zur Deckung des Gemeindehaushaltes nicht ausreichen. Die Bedarfszuweisung kann sowohl allgemein zur Defizitdeckung als auch gesondert für bestimmte Aufgaben erfolgen, wobei die genauen Bestimmungen je nach Bundesland unterschiedlich geregelt werden. Neben einer Gemeinde kann auch ein Landkreis Empfänger einer Bedarfszuweisung sein. Im Gegensatz zum regulären kommunalen Finanzausgleich muss eine Bedarfszuweisung gesondert beantragt werden, ihre Zahlung ist üblicherweise mit einer vorübergehenden Finanzaufsicht durch das Bundesland verbunden. Eigentlich darf eine Bedarfszuweisung nicht gezahlt werden, wenn die beantragende Gemeinde zu ihren finanziellen Schwierigkeiten selbst beigetragen hat, diese Regel wird großzügig ausgelegt.

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