Beerdigungskosten

Die Beerdigungskosten umfassen die direkt an den Bestatter zu leistenden Zahlungen sowie mit der Beerdigung verbundene Nebenkosten wie die Zahlung an den Geistlichen oder den Friedhof. Grundsätzlich sind die Beerdigungskosten von den direkten Angehörigen zu zahlen, bei der Festsetzung der Erbschaftssteuer werden sie berücksichtigt. Entsprechend geht die Pflicht zur Begleichung der Beerdigungskosten auch auf nicht direkt mit dem Verstorbenen verwandte Erben über. Wenn kein Angehöriger zur Bezahlung der Beerdigungskosten in der Lage ist, übernimmt das Sozialamt sie in angemessener Höhe. Es besteht die Möglichkeit, durch den Abschluss einer ausreichend hohen Sterbegeldversicherung während der Lebenszeit selbst für die Begleichung der Beerdigungskosten zu zahlen.

^