Befreiungsgeld

Das Befreiungsgeld war historisch eine Abgabe, mit welcher sich einzelne Untertanen von der Pflicht zur Leistung des Frondienstes befreien konnten. Das Befreiungsgeld wurde vor allem von wohlhabenderen Untertanen geleistet. Die letzten Fälle, in welchen ein Befreiungsgeld erhoben werden konnte, betrafen in Deutschland Jagdgesellschaften, zu deren Gelingen Landwirte als Treiber beizutragen hatten. Eine weitere Form des Befreiungsgeldes betraf die Pflicht zur Katzenhaltung in ländlichen Gegenden; von dieser konnten einzelne Bewohner sich gegen die Zahlung eines Geldbetrages befreien lassen. Der Sinn der verbindlichen Katzenhaltung bestand in der Bekämpfung einer Mäuse- oder Rattenplage. In einer zweiten Bedeutung wird Befreiungsgeld selten als Synonym für Lösegeld verwendet.

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