Bei internationalen Handelsverträgen schützt die Befreiungsklausel die Vertragspartner vor den Folgen veränderter zollrechtlicher Bestimmungen. In Verträgen zwischen Staaten besagt die Befreiungsklausel, dass ein Vertragspartner seine Verpflichtungen aussetzen oder abändern kann, wenn die einheimische Wirtschaft durch eine übergroße Wareneinfuhr gefährdet wird. Im üblichen Sprachgebrauch ist eine Befreiungsklausel zudem jede Vertragsklausel, welche einem oder beiden Vertragspartnern unter definierten Voraussetzungen das Recht einräumt, den Vertrag nur teilweise zu erfüllen. Des Weiteren gelten gesetzliche Bestimmungen als Befreiungsklauseln, welche in Einzelfällen von einer Leistungspflicht befreien, im Sozialrecht wird eine entsprechende Befreiungsklausel zumeist wegen geringen Einkommens oder wegen einer erhöhten Belastung ausgesprochen.