Befreiungsversicherung

Als Befreiungsversicherung gilt eine privatrechtliche Versicherung, durch dessen Abschluss der Versicherungsnehmer von der Pflicht zur Mitgliedschaft in einer staatlich reglementierten oder gesetzlichen Versicherung frei wird. In Deutschland ist die private Krankenversicherung (PKV) einschließlich der privaten Pflegeversicherung eine Befreiungsversicherung. Eine private Rentenversicherung ist keine Befreiungsversicherung, da sie eine bestehende Pflicht zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht aufhebt beziehungsweise für die meisten Nicht-Arbeitnehmer keine Rentenversicherungspflicht besteht. Eine private Krankenversicherung war bis zur Einführung der allgemeinen Krankenversicherungspflicht nur für einen Teil ihrer Mitglieder eine Befreiungsversicherung, so mussten Studenten innerhalb der Regelstudienzeit den bestehenden Krankenversicherungsschutz der Hochschule gegenüber nachweisen.

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