Der Beihilfeantrag bezeichnet das für die Erstattung von Krankheitskosten einzureichende Formular. Die anfallenden Rechnungen sind zunächst selbst zu begleichen und anschließend der privaten Krankenversicherung und der zuständigen Beihilfestelle für die jeweilige Erstattung einzureichen. Wegen der Aufteilung der Erstattung auf die Beihilfe und die private Krankenversicherung benötigen Beamte und gleichgestellte Personen beim Arzt und in der Apotheke die Rechnung in zwei Exemplaren. Je nach Bundesland bestehen unterschiedliche Mindestbeträge für die Möglichkeit, einen Beihilfeantrag zur Kostenerstattung einzureichen. Wenn diese Mindesthöhe nicht erreicht wird, dürfen Beihilfeberechtigte einen Antrag nach Ablauf einer festgesetzten Zeitspanne einreichen.