Die Beitragsfestsetzung meint die rechtsverbindliche Entscheidung über die Beitragshöhe. Der Begriff bezieht sich eigentlich auf öffentlich-rechtliche Beiträge wie die Mitgliedsbeiträge zur Handelskammer, er wird zunehmend aber auch von privaten Versicherungsgesellschaften und sogar von Vereinen für die Bestimmung der Mitgliedsbeiträge verwendet. Die Beitragsfestsetzung im öffentlich-rechtlichen Bereich kann als fester Betrag oder als prozentualer Wert der Berechnungsgrundlage angegeben werden. Bei der Künstlersozialkasse meint die Beitragsfestsetzung die Entscheidung über die zu zahlenden Beiträge anhand der gemeldeten Einnahmen. Die Festsetzung der prozentualen Beitragshöhe zu den einzelnen gesetzlichen Sozialversicherungen obliegt dem Gesetzgeber; dabei sollen die Beiträge die Ausgaben decken.