Beitragslose Zeiten

Beitragslose Zeiten sind in der gesetzlichen Rentenversicherung Zeiten, für welche aus unterschiedlichen Gründen keine Beitragszahlung erfolgte. Beitragslose Zeiten können unter anderem dadurch entstehen, dass der künftige Rentner vorübergehend selbstständig und ohne Versicherungspflicht tätig war. Des Weiteren erfolgen während der Kindererziehung sowie während einer schulischen oder universitären Ausbildung keine Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung. Beitragslose Zeiten lassen sich in Zeiten ohne jede ersatzweise Anerkennung innerhalb der Rentenversicherung sowie in Berücksichtigungszeiten und Anrechnungszeiten aufteilen. Während Berücksichtigungszeiten sich lediglich auf die Wartezeit und nicht auf die Rentenhöhe auswirken, führen Anrechnungszeiten zugleich zu einer Erhöhung der späteren Rentenzahlungen.

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