Beitragsorientierte Leistungen

Beitragsorientierte Leistungen sind Auszahlungen, deren Höhe sich anhand gezahlter Versicherungsprämien errechnet. Beheimatet ist der Begriff der beitragsorientierten Leistungen beziehungsweise der beitragsorientierten Leistungszusage in der betrieblichen Altersvorsorge; er kann jedoch in allen Versicherungsbereichen verwendet werden. Das Prinzip der beitragsorientierten Leistungen gilt auch in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung und mit Einschränkungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, während die gesetzliche Krankenversicherung den Grundsatz nur bei der Zahlung des Krankengeldes anwendet und in anderen Fällen alle medizinisch notwendigen Leistungen unabhängig von der Beitragshöhe des Versicherten bezahlt. Auch die private Rentenversicherung folgt teilweise dem Prinzip der beitragsorientierten Leistungen, sie ergänzt dieses durch eine Erfolgsbeteiligung.

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