Beitragsrückgewähr

Die Beitragsrückgewähr ist ein Versprechen, welches vorwiegend bei einer Kombination einer Unfallversicherung mit einer langfristigen Kapitallebensversicherung gewährt wird. Eine Versicherung mit Beitragsrückgewähr bedeutet, dass der Versicherungsnehmer beziehungsweise dessen Erben im Todesfall sowie beim tatsächlichen Erreichen des für die Auszahlung im Erlebensfall vereinbarten Datums die eingezahlten Beiträge vollständig zurückerhalten. Die entsprechenden Versicherungen zahlen bei einer vorzeitigen Kündigung des Versicherungsvertrags jedoch nur einen geringen Betrag zurück; zudem sind die erzielbaren Zinsen bei anderen Anlageformen deutlich höher als bei einer Versicherung mit vereinbarter Beitragsrückgewährung. Ein weiterer Nachteil des Systems besteht darin, dass die entsprechenden Versicherungen mit langen Mindestvertragslaufzeiten ausgestattet sind.

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