Beitragsrückvergütung

Eine Beitragsrückvergütung oder Beitragserstattung wird von vielen Versicherungsgesellschaften gewährt, wenn der Versicherungsnehmer seine Absicherung nicht in Anspruch genommen hat. In der privaten Krankenversicherung leisten einige Gesellschaften zusätzliche Beitragsrückvergütungen, wenn das Mitglied an allen geforderten Vorsorgeuntersuchungen teilgenommen hat. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Beitragsrückvergütung vom wirtschaftlichen Ergebnis der Versicherungsgesellschaft abhängig zu machen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer Beitragsrückvergütung in nahezu jeder Versicherungssparte, sie ist bei der Hausratversicherung jedoch unüblich und in der Rechtsschutzversicherung ausdrücklich ausgeschlossen. Gesetzliche Krankenkassen können ihren Mitgliedern Wahltarife mit der Möglichkeit einer Beitragsrückerstattung anbieten, diese sind jedoch mit dem Erstattungsprinzip statt des bequemen Leistungsprinzips verbunden.

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