Beitragsrückzahlung

Beitragsrückzahlung ist der Oberbegriff für die Beitragsrückgewähr und die Beitragsrückvergütung beziehungsweise Beitragserstattung. Des Weiteren umfasst die Beitragsrückzahlung auch die Rückgabe versehentlich geleisteter Beiträge. In der gesetzlichen Sozialversicherung kommt es auf Grund langer Bearbeitungszeiten von Rentenanträgen gelegentlich zu Doppelzahlungen an Versicherungsbeiträgen, von diesen ist einer nach der abschließenden Antragsbearbeitung ebenfalls zurückzugeben. Eine Beitragsrückerstattung erfolgt bei verschiedenen Versicherungen, wenn der Versicherungsnehmer keine Leistungen in Anspruch genommen hatte; bei einigen privaten Krankenversicherungen abweichend auch, wenn das Mitglied an allen geplanten Vorsorgeuntersuchungen teilgenommen hatte. Beitragsrückzahlungen wegen Nichtinanspruchnahme der Versicherung können mit Ausnahme der Rechtsschutzversicherung für alle Versicherungsarten vereinbart werden, sie sind in der Hausratversicherung jedoch außerordentlich selten.

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