Beitragsüberwachung

Die Beitragsüberwachung meint die Überprüfung der korrekten Bezahlung der Beiträge für die gesetzliche Sozialversicherung sowie für die gesetzliche Unfallversicherung. Der Begriff kann sich sowohl auf die betriebsinterne Beitragsüberwachung als auch auf die entsprechenden Kontrollen durch die Empfänger der Sozialbeiträge beziehen. Da der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge einschließlich der Arbeitnehmeranteile abführt, ist er verpflichtet, die Korrektheit der geleisteten Zahlungen zu überprüfen. Zuständig für die Beitragsüberwachung ist grundsätzlich die Rentenversicherung, während der Beitragseinzug durch die Krankenversicherung erfolgt. In einer weiteren Bedeutung wenden Vereine und private Versicherungen den Begriff Beitragsüberwachung für den Abgleich der zu zahlenden mit den tatsächlich geleisteten Vereinsbeiträge und Versicherungsprämien an.

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