Beitragszeiten

Beitragszeiten sind in der gesetzlichen Rentenversicherung Zeiten, für welche Beiträge bezahlt worden sind. Hinsichtlich ihrer Bewertung als Beitragszeiten sind Pflichtbeiträge und freiwillige Beiträge gleichgestellt. Des Weiteren gelten besonders anerkannte Zeiten ohne Beitragszahlungen wie die Zeit der Kindererziehung als Beitragszahlungen. Bei zeitweise außerhalb Deutschlands tätigen Arbeitnehmern werden ausländische Beitragszahlungen ebenso als Beitragszeiten oder auch Anrechnungszeiten berücksichtigt wie die nachträgliche Versicherung aus dem Beamtenverhältnis ausscheidender Beamter. Als beitragsgeminderte Zeiten gelten Jahre, in welchen der künftige Rentner nur teilweise gearbeitet hat. In Einzelfällen erkennt der Rentenversicherungsträger Beitragszeiten nachträglich an, sofern der Versicherte belegt, dass die Nichtzahlung fälliger Beiträge ohne sein Wissen erfolgte.

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