Ein Belegarzt nutzt die vereinbarte Anzahl an Betten in einem Krankenhaus und behandelt dort seine Patienten. Zusätzlich unterhält der Belegarzt auch eine eigene Praxis. Er gilt rechtlich als niedergelassener und freiberuflicher Arzt und ist nicht Beschäftigter der entsprechenden Klinik, er erhält seine Vergütung direkt von der Kassenärztlichen Vereinigung. Die Tätigkeit als Belegarzt ist genehmigungspflichtig, die Genehmigung wird erteilt, wenn der angehende Belegarzt nachweist, dass sich die Krankenhaustätigkeit nicht negativ auf seine eigene Praxis auswirkt. Konsequenterweise muss das Krankenhaus im selben oder zumindest einem benachbarten Ort wie das Krankenhaus liegen. Krankenhäuser nutzen das Belegarzt-System, um für Abteilungen mit wenigen Betten keine Ärzte einstellen zu müssen.