Berichtigungsaktie

Die Ausgabe von Berichtigungsaktien erfolgt bei nominellen Kapitalerhöhungen von Aktiengesellschaften, die entsprechenden Aktien werden auch als Gratisaktien, Stockdividende oder Zusatzaktien bezeichnet. Zumindest der Begriff Gratisaktien ist jedoch doppeldeutig, da er auch für Bonusaktien verwendet wird. Die Ausgabe von Berichtigungsaktien wird ebenso wie das Verhältnis zu vorhandenen Aktien, in welchem sie zur Verteilung kommen, durch die Hauptversammlung beschlossen. Berichtigungsaktien wirken sich auf den tatsächlich gehaltenen Anteil am Unternehmen nicht aus, sondern verteilen dieses auf weitere Papiere. Üblicherweise sind Berichtigungsaktien uneingeschränkt dividendenberechtigt, die Hauptversammlung kann eine nur teilweise Dividendenberechtigung für das erste Geschäftsjahr beschließen. Der Erhalt von Berichtigungsaktien gilt nicht als steuerpflichtiger Vermögenszuwachs.

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