Aus der Sicht des ausbildenden Unternehmens sind Berufsausbildungskosten die Aufwendungen, welche dieses für die Ausbildung seiner Lehrlinge trägt. Viele Unternehmen geben hohe Berufsausbildungskosten an, diesen steht aber üblicherweise zumindest teilweise die Arbeitsleitung der Auszubildenden gegenüber. In steuerrechtlicher Hinsicht sind Berufsausbildungskosten Kosten, welche für die Ausbildung in einem derzeit nicht ausgeübten Beruf entstehen; hierzu gehören entsprechend der Definition auch Studienkosten. Das Steuerrecht sieht je nach Art der Berufsausbildung den Abzug der Berufsausbildungskosten als Sonderausgaben oder als Werbungskosten vor. Steuerrechtlich sind Berufsausbildungskosten von Fortbildungskosten zu unterscheiden, welche sich auf die Weiterbildung im ausgeübten Beruf beziehen.