Berufsschadensausgleich

Der Berufsschadensausgleich ist eine gesetzliche Entschädigungsleistung und bezieht sich auf versicherte Schadensereignisse. Wenn ein Arbeitnehmer oder Selbstständiger beziehungsweise Freiberufler infolge eines Versicherungsschadens seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann und in eine schlechter bezahlte Tätigkeit wechseln muss oder einen Rentenausgleich erhält, erwirbt er einen Anspruch auf den Berufsschadensausgleich. Der entsprechende Anspruch besteht auch, wenn auf Grund des Schadensereignisses die mögliche Arbeitszeit reduziert werden muss. Dieser umfasst jedoch nicht das gesamte ausfallende Gehalt, sondern beschränkt sich auf 42,5 Prozent des Verdienstausfalls. Die Höhe des für den Berufsschadensausgleich heranzuziehenden Vergleichsverdienstes wird regelmäßig überprüft.

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