Betriebsänderung

Von einer Betriebsänderung wird gesprochen, wenn wesentliche Änderungen bei einem Betrieb eintreten. Zu diesen wesentlichen Änderungen gehören sowohl die Stilllegung eines Betriebes als auch dessen Zusammenlegung mit einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Unternehmens. Eine häufige Betriebsänderung besteht in der Verlagerung eines bestehenden Betriebes an einen anderen Standort. Auch die Veränderung des Betriebszweckes zählt zu den Betriebsveränderungen, sie bedingt allerdings kein Mitwirkungsrecht oder Anhörungsrecht des Betriebsrates, sofern die bestehenden Mitarbeiter weiterhin im Betrieb tätig bleiben können, da in diesem Fall keine wesentlichen Nachteile für einen großen Teil der Belegschaft eintreten. Bei einigen Betriebsänderungen wie bei der Verlegung vereinbaren Arbeitgeber und Betriebsrat üblicherweise einen Interessenausgleich in Form eines befristeten Fahrkostenzuschusses.

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