Betrug

Juristisch liegt ein Betrug vor, wenn der Täter sich selbst oder auch einem Dritten einen Vorteil verschafft, indem er Tatsachen wahrheitswidrig darstellt oder wichtige Informationen unterdrückt. Somit setzt der Betrug im juristischen Sinn sowohl eine Täuschungshandlung als auch einen Vermögensschaden voraus. Im Gegensatz zur juristischen Fachsprache setzt der Betrug in umgangssprachlicher Begriffsverwendung keinen Vermögensschaden voraus. Das Strafrecht der Schweiz setzt für die Ahndung eines Betruges neben der Bereicherungsabsicht und der Täuschung zusätzlich Arglist voraus. Eine juristische Abgrenzung zwischen Diebstahl und Betrug ist nicht immer eindeutig möglich, neben dem vollendeten bestraft das Gesetz auch den versuchten Betrug.

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