Betriebszusammenschluss

Der Betriebszusammenschluss bezeichnet zumeist die Fusion von mindestens zwei Unternehmen, er kann sich aber auch auf den Zusammenschluss bislang getrennt geführter Betriebe, welche bereits zu einem einzigen Unternehmen gehören, beziehen. Neben dauerhaften Fusionen sind besonders im landwirtschaftlichen Bereich vorübergehende Betriebszusammenschlüsse möglich, bei welchen die einzelnen Landwirte im Gegensatz zu einer traditionellen Fusion jedoch rechtlich selbstständig bleiben können, so dass es sich eher um Vereinbarungen zur Zusammenarbeit als um Fusionen handelt. Landwirtschaftliche Betriebszusammenschlüsse werden in einigen Bundesländern durch Zuschüsse gefördert. Den landwirtschaftlichen Zusammenschlüssen ähnelnde Betriebszusammenschlüsse mit rechtlich weiterhin eigenständigen Betrieben vergleichbar haben sich auch mehrere Schweizer Bergbahnen zu einem gemeinsamen Betrieb zusammengeschlossen.

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