Betriebsüberlassungsvertrag

Grundsätzlich ist ein Betriebsüberlassungsvertrag ein Vertrag, mit welchem der Inhaber eines Betriebes die Aufgaben der Betriebsführung an eine andere Person beziehungsweise an ein anderes Unternehmen überträgt. Von besonderer Bedeutung ist der Betriebsüberlassungsvertrag laut Aktiengesetz hinsichtlich der Betriebsüberlassung durch eine Aktiengesellschaft beziehungsweise durch eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). In diesem Fall erhält der Übernehmer des Betriebes Prokura oder Handlungsvollmacht und führt den Betrieb auf seine Rechnung, aber weiterhin auf den Namen der diesen überlassenden Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien. Die Hauptversammlung der betroffenen Aktiengesellschaft beziehungsweise der betroffenen KGaA muss für die Wirksamkeit der Vereinbarung zur Betriebsüberlassung dieser zustimmen.

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