Betriebsübergang

Der Betriebsübergang meint den Wechsel des Inhabers eines Betriebes oder von Betriebsteilen. Neben der eigentlichen Veräußerung von Betriebsteilen meint der Begriff Betriebsübergang auch den Wechsel von der eigenverantwortlichen Betriebsführung auf ein anderes Unternehmen im Rahmen des Outsourcing-Verfahrens. Beim Betrieb von Eisenbahnstrecken meint der Betriebsübergang den Wechsel von einem Eisenbahnverkehrsunternehmen zu einem anderen, dieser erfolgt meistens als Ergebnis einer Ausschreibung seitens eines Verkehrsverbundes oder eines Bundeslandes. Arbeitsrechtlich ist ein Betriebsübergang dadurch gekennzeichnet, dass die Verantwortung für die Organisation der Arbeitsabläufe auf eine andere (natürliche oder juristische) Person übergeht, laufende Arbeitsverträge werden bei einem Betriebsübergang grundsätzlich vom neuen Arbeitnehmer unverändert fortgeführt.

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