Betriebswohnung

Eine Betriebswohnung wird vom Arbeitgeber gegen einen zumeist reduzierten Mietzins zur Verfügung gestellt. Grundvoraussetzung für das Stellen einer Betriebswohnung ist, dass der begünstigte Arbeitnehmer Beschäftigter des Betriebes bleibt; darüber hinaus stellen einige Unternehmen Betriebswohnungen auch Rentnern weiterhin zur Verfügung. Teilweise sind Betriebswohnungen wie Hausmeisterwohnungen an Schulen an einen konkreten Arbeitsplatz gebunden. Die Kündigung von Betriebswohnungen ist gegenüber den allgemeinen Kündigungsmöglichkeiten von Wohnraum deutlich vereinfacht; insbesondere reicht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Kündigungsgrund aus. Die bevorzugten Begriffe für eine Dienstwohnung sind Werkwohnung für eine allgemeine Betriebswohnung und Werkdienstwohnung für mit der betrieblichen Funktion zusammenhängenden Wohnraum.

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