Das Bußgeldverfahren regelt im deutschen Recht die Bestrafung von Ordnungswidrigkeiten. Es wird üblicherweise mit dem Bußgeldbescheid abgeschlossen, gegen diesen kann der Beschuldigte Einspruch erheben. Das Bußgeldverfahren führt nicht zu einer Vorstrafe. Der Versand des Bußgeldbescheides erfolgt mittels einer Postzustellurkunde. Der Beschuldigte ist im Bußgeldverfahren anzuhören und kann sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Werden im Rahmen des Bußgeldverfahrens Zeugen befragt, so gelten mit dem Strafrecht vergleichbare Regeln zum Zeugnisverweigerungsrecht. Der Beschuldigte muss sich im Bußgeldverfahren ebenso wie in einem Strafverfahren nicht selbst belasten. Für die Beweisermittlung in einem Bußgeldverfahren sind nur wenige Zwangsmittel wie die Anordnung einer Blutprobe zur Feststellung des Alkoholkonsums statthaft.