Cross Border Leasing

Das Cross-Border-Leasing (CBL) bezeichnet jede Form eines Leasingvertrages, wenn der Leasingnehmer und der Leasinggeber ihre jeweiligen Geschäftssitze in unterschiedlichen Ländern unterhalten. Sehr häufig wird das Cross-Border-Leasing eingesetzt, um auf Grund unterschiedlicher Steuergesetzgebungen in den beteiligten Staaten Steuern zu sparen. Als Hauptgrund für die Möglichkeit der Steuereinsparung gilt die in verschiedenen Ländern unterschiedliche Zurechnung von Leasinggütern als Eigentum des Leasinggebers oder Leasingnehmers, woraus sich differenzierende Abschreibungsmöglichkeiten ergeben. Einige Länder wie die USA haben ein ausschließlich oder überwiegend aus Steuerspargründen vereinbartes Cross-Border-Leasing als unzulässig erklärt. Anlass für diese Entscheidung waren unechte CBL-Verträge durch die Überlassung von Gebäuden mit Rückkaufrecht, welche oft durch deutsche Kommunen abgeschlossen wurden.

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