Die Cross-Default-Klausel erlaubt die Kündigung eines Kreditvertrages bereits, wenn der Kreditnehmer mit seinen Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber einem Dritten in Verzug gerät, so dass die Kreditkündigung durch einen Geldgeber alle anderen ebenfalls zur Darlehenskündigung berechtigt, auch wenn der konkrete Vertrag ordnungsgemäß bedient wird. Eine Cross-Default-Klausel wird häufig in internationalen Verträgen verwendet, sie kann durch die Vereinbarung eines Schwellenbetrages gemildert werden. Ein praktischer Vorteil der Cross-Default-Klausel besteht in der Gleichberechtigung aller Kreditgeber. Eine Cross-Default-Klausel ist im angelsächsischen Rechtsgebiet üblich, während sie dem deutschen Recht widerspricht. Aus diesem Grund ist eine Cross-Default-Klausel ungültig, wenn für den abgeschlossenen internationalen Kreditvertrag die Gültigkeit deutscher Rechtsnormen vereinbart wurde.