Delkredere Gebühr

Als Delkredere-Gebühr werden die Kosten aus Delkredere-Geschäften bezeichnet. Dabei berechnet der Delkrederegeber dem Delkrederenehmer eine Gebühr, mit der sein Risiko der Kostenübernahme finanziell abgesichert ist. Die Höhe der entsprechenden Gebühr ist dabei von der Art und dem Umfang des betreffenden Geschäfts abhängig. Ebenso kann diese aber auch der Verhandlungsbasis unterliegen und ist somit vom kaufmännischen Verhandlungsgeschick der betreffenden teilnehmenden Parteien abhängig. In einigen Ländern ist es möglich, entsprechende Gebühren steuerlich geltend zu machen, so dass der Delkrederenehmer eine weitere Entlastung erfährt. Üblich sind solche Geschäfte beispielsweise im Rahmen des sogenannten Factoring sowie bei sogenannten Warentermingeschäften, in der Unternehmensgründung und Unternehmenserweiterung sowie im Versicherungs- und Handelsvertretergeschäft. Der Umfang dieser geschäftlichen Vereinbarung kann an sich nur durch die Beteiligten selbst begrenzt werden.

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