Delkredere

Die Delkredere bezeichnet eine Garantie und bzw. oder einen Garantienachweis für die Fähigkeit des Schuldners, seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Dabei ist die Delkredere in etwa mit einer Bürgschaft vergleichbar, denn der Delkrederegeber übernimmt an Stelle des eigentlichen Schuldners gegenüber dem Kreditgeber die Haftung für die Rückzahlung der Schuld. Dabei ist die Anwendung der Delkredere in verschiedenen gesetzlichen Niederschriften geregelt, denn die Delkredere kann auf verschiedene Art und Weise sowie in unterschiedlichen Zusammenhängen zur Anwendung kommen. Eine besondere Beachtung hat das Delkredere allerdings in der Buchhaltung. Hier wird für diese Vorgänge ein gesondertes Konto angelegt, das zu den sogenannten Bestandskonten gehört. In der Bilanzierung wird dieses Konto dann direkt nach den sogenannten Debitorenkonten aufgeführt. Gleichzeitig dient es der debitorischen Wertberichtigung.

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