Diensthaftpflichtversicherung

Die Diensthaftpflichtversicherung im engeren Sinn bezieht sich auf Beamte und schützt diese vor Haftpflichtansprüchen aufgrund von Fehlern während der Dienstausübung. Den entsprechenden Versicherungsschutz kann der Beamte selbst abschließen, in vielen Fällen hat der Dienstherr jedoch bereits eine Diensthaftpflichtversicherung für alle eingesetzten Mitarbeiter abgeschlossen, die sich zum Teil auch auf Angestellte bezieht. Des Weiteren ist die Mitgliedschaft in einigen Verbänden wie dem Hochschullehrerverband mit einer Diensthaftpflichtversicherung verbunden. Im weiteren Sinn wird der Begriff Diensthaftpflichtversicherung auch auf den Dienst ehrenamtlicher Kräfte bezogen. Diese können sich ebenfalls selbst versichern, verbreitet ist jedoch der Abschluss einer generellen Diensthaftpflichtversicherung beziehungsweise Ehrenamtlichen-Haftpflichtversicherung durch Sportvereine und Kirchengemeinden.

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