Einkommensteuertarif

Der Einkommensteuertarif (Schreibweise in Gesetzestexten) oder Einkommenssteuertarif (in der Presse bevorzugte Schreibweise) wird in Paragraph 32 des Einkommensteuergesetzes geregelt und gibt an, mit welchen Prozentsätzen das jeweilige steuerpflichtige Einkommen zu versteuern ist. Dabei wird in Deutschland oberhalb geringfügiger Einkommen ein progressiver Einkommenssteuertarif angewendet. Weitere Regelungen innerhalb des Einkommensteuertarifes sind die Steuerfreiheit des Existenzminimums sowie die Möglichkeit von Eheleuten zum Ehegattensplitting. Des Weiteren sind Regelungen zu Freibeträgen und ohne Nachweis von der Steuerschuld abziehbaren Beträgen ebenso Bestandteil des Einkommenssteuertarifes wie der zusätzlich zur Einkommenssteuer zu zahlende Solidaritätszuschlag. In Deutschland kennt der Einkommenssteuertarif fünf Tarifzonen.

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