Elterngeldgesetz

Das Elterngeldgesetz regelt als Bundesgesetz die Bezahlung des Elterngeldes. Die Abkürzung BEEG beruht auf dem Langnamen Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Das Elterngeldgesetz gilt in Deutschland seit dem Beginn das Jahres 2007 und wurde zuletzt im September 2012 geändert. Ziel des Elterngeldgesetzes ist in erster Linie die Zahlung einer Lohnersatzleistung für wegen der Erziehung ihrer Kinder vorübergehend nicht erwerbstätige Eltern, zugleich sieht das Gesetz mit dem Mindestelterngeld auch für vormals nicht erwerbstätige Bezieher eine soziale Komponente vor. Auch die Festlegung eines hohen Maximalverdienstes für den Elterngeldanspruch lässt sich als soziale Komponente interpretieren. Die genaue Ausstattung des Elterngeldgesetzes bewirkt, dass sich der Anspruch bei einer Aufteilung der Betreuungszeit auf Vater und Mutter um zwei Monate erhöht.

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