Gehaltspfändung

Als Gehaltspfändung wird die Pfändung des Arbeitseinkommens bei Gehaltsempfängern bezeichnet, der offizielle Begriff lautet jedoch unabhängig von der Berechnung des Arbeitsentgelts Lohnpfändung. Bei einer Gehaltspfändung ist der Arbeitgeber verpflichtet, den pfändbaren Anteil des Gehaltes nicht an den Arbeitnehmer auszuzahlen, sondern an den Inhaber des entsprechenden Pfändungstitels zu überweisen. Eine Gehaltspfändung ist nur möglich, wenn das Gehalt des Schuldners den Pfändungsfreibetrag überschreitet, dieser ist vom Familienstand und von der Zahl der zu versorgenden Kinder abhängig. Die Durchführung der Gehaltspfändung gehört zu den Nebenpflichten des Arbeitnehmers, für welche er keine Entgelte berechnen kann. Bei Arbeitnehmern mit Zugang zu hohen Geldsummen kann die Gehaltspfändung einen Anlass zur innerbetrieblichen Versetzung darstellen.

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