Geldmakler

Die Bedeutung des Begriffs Geldmakler unterscheidet sich in der Umgangssprache deutlich von der offiziellen Wirtschaftssprache. Umgangssprachlich werden sowohl Broker als auch Vermittler von privaten Kreditgeschäften als Geldmakler bezeichnet. In einer offiziellen Bedeutung gelten als Geldmakler jedoch nur Personen, welche gewerblich gegen Entgelt Kredite zwischen mehreren Kreditinstituten vermitteln. Zu den Haupttätigkeiten von Geldmaklern ist hierbei die Vermittlung von Krediten oder Darlehen zwischen Unternehmen jeglicher Art und Kreditbanken zu nennen. Die Tätigkeit als Geldmakler ist in Deutschland genehmigungspflichtig, des Weiteren unterliegen hier tätige Geldmakler der Kontrolle durch die BaFin.

^