Der geregelte Markt ist ein ehemaliges deutsches Börsensegment, welches 1987 eingeführt und 2007 abgeschafft wurde. Die Voraussetzungen für eine Notierung im geregelten Markt bestanden ausschließlich in der fachlichen Eignung und der Zuverlässigkeit der Emittenten sowie der Unterstützer. Es gab am geregelten Markt der Börse in Deutschland keine Pflicht zu Publikationen. Den Handel im geregelten Markt führten freie Makler durch, die Preisbildung der Papiere erfolgte auf dieselbe Weise wie im amtlichen Markt. Im Jahr 2007 wurde der geregelte Markt aufgegeben und gemeinsam mit dem Segment des amtlichen Marktes in das neue Börsensegment des regulierten Marktes überführt.