Gerichtsgebühren

Umgangssprachlich wird oftmals nicht zwischen Gerichtsgebühren und Gerichtskosten unterschieden. Tatsächlich setzen sich die an die Gerichtskasse zu zahlenden Kosten jedoch aus den eigentlichen Gebühren und dem Ersatz für Auslagen zusammen. Die Gerichtsgebühren werden in Zivilverfahren überwiegend anhand des Streitwertes festgelegt. Grundsätzlich muss die unterlegene Partei die eigenen Gerichtsgebühren und die der obsiegenden Gegenseite tragen, Ausnahmen gelten vor allem vor dem Arbeitsgericht und bei Scheidungsverfahren. In einem Strafverfahren trägt der Angeklagte bezahlt der Angeklagte Gerichtsgebühren, wenn ein Schuldspruch erfolgt. Die Prozesskosten setzen sich aus den Gerichtskosten und den Anwaltskosten zusammen. Bei Zivilverfahren ist in einigen Fällen die teilweise Einzahlung von Gerichtsgebühren erforderlich, damit das Gericht tätig wird.

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