Die Gerichtskosten setzen sich aus den Gerichtsgebühren und den zu ersetzenden Auslagen zusammen. Während die Gebühren anhand des Streitwertes festgelegt werden, bezieht sich der Ersatz der gerichtlichen Auslagen auf die tatsächlich angefallenen Kosten. Die Auferlegung der Gerichtskosten an eine Partei ist Bestandteil des Urteils, dabei haben sich jedoch Regeln durchgesetzt. So bezahlt bei Zivilprozessen grundsätzlich die unterlegene Partei die eigenen Gerichtskosten und die Kosten der Gegenseite, während nach Strafprozessen der Angeklagte die entsprechenden Kosten trägt, wenn er verurteilt wird. Bei Vergleichen oder teilweisen Freisprüchen ist eine prozentuale Aufteilung der Gerichtskosten möglich. Als Sonderfall trägt vor dem Arbeitsgericht und im Scheidungsverfahren jede Partei ihre eigenen Gerichtskosten. Zusammen mit den Anwaltskosten bilden die Gerichtskosten die Prozesskosten.