Gesellschafterdarlehen

Gesellschafterdarlehen sind Kredite, welche ein Mitgesellschafter an sein Unternehmen vergibt. Bei Kapitalgesellschaften sind Gesellschafterdarlehen als echte Kredite möglich. Bei Personengesellschaften ist das Schuldverhältnis zwischen der Gesellschaft und ihren eigenen Gesellschaftern jedoch grundsätzlich ausgeschlossen, so dass Gesellschafterdarlehen als tatsächliche Kredite nicht möglich sind. Eine Ersatzlösung für ein Gesellschafterdarlehen bei Personengesellschaften ist möglich, indem ein Gesellschafter eine vorübergehende Erhöhung seiner Einlage vornimmt; anstelle der Zinsen erhält er in diesem Fall eine Vergütung für die zeitweilig erhöhte Einlage. Eine Ausnahme bildet die KG, bei welcher Kredite der Gesellschafter als echte Gesellschafterdarlehen gelten, sofern der Kreditgeber seine vereinbarte Einlage vollständig geleistet hat.

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