Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht regelt die rechtlichen Grundlagen für Personenbeziehungen. Neben dem nationalen Recht gilt in den EU-Staaten das gemeinsame Gesellschaftsrecht der Europäischen Union. Das deutsche Gesellschaftsrecht unterscheidet zwischen einzelnen Gesellschaftsformen wie Vereinen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften und weist ihnen unterschiedliche Rechtsfähigkeiten zu. Personengesellschaften sind im Unterschied zu eingetragenen Vereinen und Kapitalgesellschaften gemäß des deutschen Gesellschaftsrechtes keine juristischen Personen, sie verfügen jedoch zum Teil über eingeschränkte Rechtsfähigkeiten. Bei internationalen Gesellschaften bestehen hinsichtlich der Anwendung des Gesellschaftsrechtes Differenzen zwischen dem Sitzrecht (Recht ist vom Unternehmenssitz abhängig, entspricht der deutschen Sichtweise) und dem Gründungsrecht (Recht ist vom Gründungsort des Unternehmens abhängig).

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