Gesellschaftsunternehmen

Ein Gesellschaftsunternehmen bezeichnet ein Unternehmen, welches in der Rechtsform einer Gesellschaft besteht und sich vom Einzelunternehmen dadurch unterscheidet, dass mehrere Gesellschafter an ihm beteiligt sind. Gesellschaftsunternehmen können entweder nach dem bürgerlichen Recht als Personengesellschaften oder nach dem für die jeweils gewählte Rechtsform gültigen Recht als Kapitalgesellschaften gegründet werden. Kapitalgesellschaften können sich ihrerseits als juristische Personen an weiteren Gesellschaftsunternehmen beteiligen. Die Höhe der Einlagen regelt ebenso wie die Gewinnbeteiligung der Gesellschaftsvertrag, sofern nicht im Einzelfall gesetzliche Mindestvorgaben oder konkrete gesetzliche Regeln bestehen. Die Haftung der einzelnen Gesellschafter eines Gesellschaftsunternehmens richtet sich grundsätzlich nach der Rechtsform.

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