Gewerbeberechtigung

In Deutschland besteht angesichts der Gewerbefreiheit eine grundsätzliche Gewerbeberechtigung aller natürlichen und juristischen Personen, welche nur für eine besondere Qualifikation oder eine besonders hohe Zuverlässigkeit erforderliche Tätigkeiten eingeschränkt werden kann. In Österreich bezeichnet die Gewerbeberechtigung die Rechtsfähigkeit, ein Gewerbe auszuüben. In Österreich wird zwischen einem freien Gewerbe, einem reglementierten Gewerbe sowie dem Teilgewerbe unterschieden. Bei einem freien Gewerbe ist kein Befähigungsnachweis erforderlich, während das reglementierte Gewerbe einen solchen in einer vorgeschriebenen Form verlangt. Im Teilgewerbe ist nach österreichischem Recht ein Befähigungsnachweis ebenfalls erforderlich, dieser kann aber auch vereinfacht durch Zeugnisse oder nachgewiesene Berufserfahrungen im angestrebten Gewerbe erbracht werden.

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