Der Gewerbeertrag ist der für die Berechnung der Gewerbesteuer maßgebliche Gewinn eines Unternehmens. Für die Berechnung des Gewerbeertrages wird grundsätzlich zunächst der für die Einkommenssteuer beziehungsweise Körperschaftssteuer maßgebliche Gewinn berücksichtigt, welcher jedoch um unterschiedliche Komponenten verändert wird. Die entsprechenden Veränderungen werden als Hinzurechnungen und Kürzungen bezeichnet. Wichtige Hinzurechnungen sind fünfundzwanzig Prozent der Finanzierungsaufwendungen sowie teilweise die Ausschüttungen an Teilhaber und steuerfrei kassierte Dividendenanteile. Kürzungen zur Errechnung des Gewerbeertrages betreffen vorwiegend ausländische Gewinnanteile sowie Teile des Einheitswertes betriebseigener Grundstücke und Gewinne aus Beteiligungen mit einem Umfang von mehr als fünfzehn Prozent; des Weiteren wird zur Errechnung des Gewerbeertrages bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften ein Grundfreibetrag in Höhe von 24 500 berücksichtigt. Der so errechnete Gewerbeertrag bildet die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer.