Gewerbeertragssteuer (GewESt) ist der eigentlich zutreffende Begriff für die Gewerbesteuer, da sich diese auf den Gewerbeertrag als Bemessungsgrundlage bezieht. Der Gewerbeertrag unterscheidet sich vom steuerlichen Gewinn durch die Kürzung sowie die Hinzurechnung einzelner Positionen. Der Hebesatz der Gewerbeertragssteuer wird von der Gemeinde festgelegt, an welcher das Unternehmen seinen Sitz hat. Bis Ende 1997 setzte sich die Gewerbesteuer aus einer Gewerbeertragssteuer und einer Gewerbekapitalsteuer zusammen. Die Gewerbeertragssteuer gehört seit 2008 nicht mehr zu den Betriebsausgaben in steuerlicher Hinsicht, sie kann aber von Einzelunternehmern sowie von Mitgliedern einer Personengesellschaft begrenzt von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Die Hebesätze der Gewerbesteuer bestimmen die Gemeinden selbst, dabei ist der Wert 200 als Mindesthebesatz vorgeschrieben.