Gratisaktie

Gratisaktien werden im Zuge von Kapitalerhöhungen aus Mitteln der Gesellschaft ausgegeben. Die Gratisaktien werden auch als Berichtigungsaktien oder Zusatzaktien bezeichnet. Die Ausgabe von Gratisaktien setzt einen entsprechenden Beschluss der jeweiligen Hauptversammlung voraus. Der Kurs wird am Tag nach der Ausgabe von Gratisaktien durch den Zusatz “ex BA“ oder “ex Berichtigungsaktien“ ergänzt. Nicht nur umgangssprachlich werden Bonusaktien oftmals ebenfalls als Gratisaktien bezeichnet, zumal der Empfänger für ihren Erhalt nicht bezahlt. Tatsächlich beruht die Ausgabe von Bonusaktien jedoch nicht auf einer Kapitalerhöhung, sondern belohnt das Verhalten des Aktionärs. Häufig werden Bonusaktien einige Jahre nach einem Börsengang ausgegeben, wenn der Aktionär die bei diesem erworbenen Aktien weiterhin hält.

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