Immobilienrente

Die Immobilienrente bezeichnet einen Kredit, bei welchem der Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses seine Immobilie beleiht. Er behält sein lebenslanges Wohnrecht, die Auszahlung des Kredites erfolgt in der Form einer monatlichen Rentenzahlung. Während der Lebenszeit des Kreditnehmers fallen bei einer klassischen Immobilienrente weder Tilgungsleistungen noch Zinszahlungen an. Die Rückzahlung der Immobilienrente erfolgt aus dem Verkaufserlös der beliehenen Immobilie nach dem Ableben des Versicherungsnehmers, ein den Schuldenstand übersteigender Verkaufserlös steht den Erben zu. Üblicherweise führt die Immobilienrente dazu, dass die Erben die beliehene Immobilie nicht erhalten; sie können den Kredit im Erbfall jedoch ablösen und somit den Immobilienverkauf vermeiden, wenn sie über genügend Mittel verfügen.

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